519. Das Urteil über die weiße Rose ist gefallen
519. Das Urteil über die weiße Rose ist gefallen

519. Das Urteil über die weiße Rose ist gefallen

Wien 24.8.2023

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Als ich vor zwei Jahren den Artikel Weiße Rose schrieb, erwähnte ich darin das Urteil des Familiengerichts Weimar – der Stadt Johann Wolfgang von Goethe – zum Schutz von Kindern vor der rechtswidrigen Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken. Ich habe auch geschrieben, dass das Haus von Richter Christian Dettmar in Weimar durchsucht wurde.

Im gestrigen Artikel Wer beugt hier das Recht? Das Urteil gegen Richter Dettmar lautet unter anderem: Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen angeblicher Rechtsbeugung. Das ist das heutige Urteil gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar, der damit auch Beruf und Anstellung verlieren dürfte. Im April 2021 hatte der damalige Familienrichter bekanntlich wegen drohender Kindeswohlgefährdung für zwei Kinder die Maskenpflicht in zwei Schulen aufgehoben.

Da ich nicht viel über das Gesetz weiß, werde ich hier nicht auf die Paragraphen eingehen, die ein solches Verhalten des Gerichts gegenüber dem Richter unterstützen oder nicht. Man muss kein Strafrechtsexperte sein, um zu sagen, dass ein solcher Prozess politischer Natur ist. Ihr Zweck besteht darin, die Richter einzuschüchtern.

Es wurde ein Richter verurteilt, der als einer der wenigen seine Arbeit gut machte und sich für die geschädigten Kinder einsetzte.

Wenn noch jemand an die Wirksamkeit der Maske im Kampf gegen das Virus glaubt, lesen Sie die Position der Organisation KRiStA (Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte) zu diesem Thema.

Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z. B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.

Den Zusammenbruch der Justiz zeigt das letzte Gerichtsurteil deutlich, das einen Arzt zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilte, weil er Bescheinigungen ausgestellt hatte, die ihn von der Pflicht zum Tragen gesundheitsschädlicher Masken befreiten.

Während uns die Medien auf das Auftreten einer neuen Version des Virus in diesem Herbst vorbereiten – was bedeutet, dass die Grippe erneut ihren traditionellen Namen ändern wird – können sie uns nur dabei helfen, den kriminellen Globalisten durch einen umfassenden Boykott dieser illegalen Maßnahmen entgegenzuwirken.

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Autor des Artikels: Marek Wojcik

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